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   LG München I, 17.05.2023 - 7 O 5812/22   

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LG München I, 17.05.2023 - 7 O 5812/22 (https://dejure.org/2023,32101)
LG München I, Entscheidung vom 17.05.2023 - 7 O 5812/22 (https://dejure.org/2023,32101)
LG München I, Entscheidung vom 17. Mai 2023 - 7 O 5812/22 (https://dejure.org/2023,32101)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    EPÜ Art. 64; PatG § 9 S. 2 Nr. 2, § 10, § 139 Abs. 1 S. 1, S. 3, Abs. 2, § 140a Abs. 3, § 140b; ZPO § 56, § 148
    Zurechnung im Ausland vorgenommener Verfahrensschritte

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 5/17

    Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung

    Auszug aus LG München I, 17.05.2023 - 7 O 5812/22
    Entsprechend sei mit dem OLG Düsseldorf eine Verletzungshandlung im Inland zu verneinen (OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 109826, Rn. 47 ff. - Pränatale Diagnostik).

    Zur Überzeugung der Kammer liegt eine inländische Verletzungshandlung weitergehend auch dann vor, wenn zwar der letzte Verfahrensschritt außerhalb Deutschlands erzielt und das Resultat des Verfahrens mithin im Ausland erstellt wird, die Vorteile des patentgemäßen Verfahrens aufgrund von im Inland ausgeführten und nicht unwesentlichen Verfahrensschritten ihre Wirkung im Inland entfalten (a.A. OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 109826 Rn. 47 - Pränatale Diagnostik).

  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung

    Auszug aus LG München I, 17.05.2023 - 7 O 5812/22
    Die auf nicht unerhebliche Kritik (Dissmann MarkenR 2017, 293; GRUR 2017, 986; Goldmann GRUR 2016, 724; GRUR-Fachausschuss für Wettbewerbs- und Markenrecht, "Zwischenruf" zum Verhältnis von Unterlassung und Beseitigung im Gewerblichen Rechtsschutz und insbesondere im Wettbewerbsrecht, GRUR 2017, 885; Hermanns GRUR 2017, 977; Lubberger, GRUR 2018, 378 - zustimmend hingegen Mcinhardt WRP 2018, 527) gestoßene Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2018, 292 - Produkte zur Wundversorgung; 2017, 823 - Luftentfeuchter; 208 - Rückruf von RESCUE-Produkten; 2016, 720 - Hot Sox), wonach bei einer Handlung, die einen fortdauernden Störungszustand geschaffen hat, der die Handlung verbietende Unterlassungstitel mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass er nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst, kann jedenfalls für das Patentrecht nicht gefolgt werden.
  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Auszug aus LG München I, 17.05.2023 - 7 O 5812/22
    Auch der Unterlassungsanspruch nach § 139 Abs. 1 PatG unterliegt als Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (BGH GRUR 2016, 1031 Rn. 41 ff. - Wärmetauscher; Schacht WRP 2017, 1055, 1055 m.w.N.).
  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15

    Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des

    Auszug aus LG München I, 17.05.2023 - 7 O 5812/22
    Die auf nicht unerhebliche Kritik (Dissmann MarkenR 2017, 293; GRUR 2017, 986; Goldmann GRUR 2016, 724; GRUR-Fachausschuss für Wettbewerbs- und Markenrecht, "Zwischenruf" zum Verhältnis von Unterlassung und Beseitigung im Gewerblichen Rechtsschutz und insbesondere im Wettbewerbsrecht, GRUR 2017, 885; Hermanns GRUR 2017, 977; Lubberger, GRUR 2018, 378 - zustimmend hingegen Mcinhardt WRP 2018, 527) gestoßene Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2018, 292 - Produkte zur Wundversorgung; 2017, 823 - Luftentfeuchter; 208 - Rückruf von RESCUE-Produkten; 2016, 720 - Hot Sox), wonach bei einer Handlung, die einen fortdauernden Störungszustand geschaffen hat, der die Handlung verbietende Unterlassungstitel mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass er nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst, kann jedenfalls für das Patentrecht nicht gefolgt werden.
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus LG München I, 17.05.2023 - 7 O 5812/22
    Für den Patentverletzungsprozess ist anerkannt, dass eine Aussetzung in erster Instanz nur dann gerechtfertigt ist, wenn mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem Widerruf oder einer Nichtigerklärung des Klagepatents ausgegangen werden kann (BGH GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; BGH GRUR 2014, 1237 Rn. 4 - Kurznachrichten).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 15 W 9/18

    Umfang des Unterlassungsgebots wegen Verletzung eines Patents

    Auszug aus LG München I, 17.05.2023 - 7 O 5812/22
    Richtigerweise ist mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf davon auszugehen, dass der patentrechtliche Unterlassungsanspruch nicht auch diejenigen Rechtsfolgen zeitigt wie der spezialgesetzlich normierte Rückrufanspruch gemäß § 140 a Abs. 3 PatG (OLG Düsseldorf GRUR 2018, 855 Rn. 45 - Rasierklingen).
  • BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08

    Maschinensatz

    Auszug aus LG München I, 17.05.2023 - 7 O 5812/22
    Wird im Verletzungsverfahren nicht die eingetragene bzw. ursprüngliche Fassung eines Anspruchs geltend gemacht, sondern eine Kombination von Ansprüchen bzw. eine eingeschränkte Anspruchsfassung, ist allein diese bei der Ermessensentscheidung über die Aussetzung zugrunde zu legen (BGH GRUR 2010, 904 Ls. 1 - Maschinensatz; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2021, 69 Ls. 1 - Decodieranordnung).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 15 U 77/19

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Vorrichtung zum Decodieren eines empfangenen

    Auszug aus LG München I, 17.05.2023 - 7 O 5812/22
    Wird im Verletzungsverfahren nicht die eingetragene bzw. ursprüngliche Fassung eines Anspruchs geltend gemacht, sondern eine Kombination von Ansprüchen bzw. eine eingeschränkte Anspruchsfassung, ist allein diese bei der Ermessensentscheidung über die Aussetzung zugrunde zu legen (BGH GRUR 2010, 904 Ls. 1 - Maschinensatz; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2021, 69 Ls. 1 - Decodieranordnung).
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus LG München I, 17.05.2023 - 7 O 5812/22
    Für den Patentverletzungsprozess ist anerkannt, dass eine Aussetzung in erster Instanz nur dann gerechtfertigt ist, wenn mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem Widerruf oder einer Nichtigerklärung des Klagepatents ausgegangen werden kann (BGH GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; BGH GRUR 2014, 1237 Rn. 4 - Kurznachrichten).
  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    Auszug aus LG München I, 17.05.2023 - 7 O 5812/22
    Geschieht die Anwendung eines Verfahrens teilweise im Inland und teilweise im Ausland, liegt eine insgesamt inländische Patentverletzung vor, wenn die im Ausland vorgenommenen Verfahrensschritte demjenigen zugerechnet werden können, der die übrigen Verfahrensschritte im Inland verwirklicht (BGH, GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren).
  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

  • LG Düsseldorf, 28.07.2020 - 4a O 53/19

    Testverfahren für menschliche Sicht

  • BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67

    Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des

  • BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66

    Rechtmäßigkeit einer Versagung des Vorbenutzungsrechts - Anforderung an die

  • LG Düsseldorf, 07.07.2022 - 4c O 18/21

    Nukleotid-Derivate

  • BGH, 15.01.1974 - X ZR 36/71

    Abschluss eines Lizenzvertrages über die Benutzung eines belgisches Patent -

  • LG München I, 17.05.2023 - 7 O 2693/22

    Zurechnung im Ausland vorgenommener Verfahrensschritte

  • LG Düsseldorf, 24.10.2000 - 4 O 402/99
  • LG München I, 20.07.2023 - 7 O 5416/23

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein ausländisches Prozessführungsverbot

    Nach Erhebung der Klage in den USA haben die Verfügungsklägerinnen die Verfügungsbeklagte (Az. 7 O 2693/22) sowie ihre deutsche Tochtergesellschaft (7 O 5812/22) vor dem Landgericht München I wegen behaupteter Verletzung des Europäischen Patents ... B1 durch die von den Beklagten vertriebenen Produkte "...", dazu gehöriger Nachweisreagenzien und dazugehöriger Decodersonden in Anspruch genommen.

    Die von der Verfügungsbeklagten beabsichtigte 3-monatige Pause in dem deutschen Verfahren führe bei den Verfügungsklägerinnen nicht zu unzumutbaren Nachteilen, wohingegen die Vollstreckung der ausgeurteilten Unterlassungsansprüche in den beiden Münchner Verfahren 7 O 2693/22 und 7 O 5812/22 die Verfügungsbeklagte völlig unverhältnismäßig belaste, weil ihr Marktchancen entgingen.

  • LG München I, 17.05.2023 - 7 O 2693/22

    Zurechnung im Ausland vorgenommener Verfahrensschritte

    Ihre deutsche Tochtergesellschaft N... GmbH wird von den Klägerinnen unter dem Az. 7 O 5812/22 ebenfalls aus dem hiesigen Klagepatent wegen derselben angegriffenen Ausführungsformen in Anspruch genommen.
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